Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schandzeichen
Artikel davor:
Schandschrift
Schandspiel
Schandstein
Schandstrafe
Schandsünde
Schandtitel
Schandtuch
Schändung
Schandwort
Schandwunde
Schandzeichen
, n.
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Objekt, das als (Teil einer) Schandstrafe sichtbar getragen werden muss
vgl.
Schandmal (II)
- offendtliche sünder, denen biß auff beßerung und gnad die schandt-zeichen auffgeleget sind1693 BernStR. VI 1 S. 519Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [unzüchtige Frauen haben die für eine] hur gewohnlich beygefügten schandtzeichen [bestehend aus Rute, Strohkranz und Verbrechenstafel zu tragen]1741 Schindler,VerbrFreib. 125
- nach rath der rechtsgelehrten [ist] der waaren- maaß- oder gewicht-verfaͤlscher mit einem schandzeichen an den pranger zu stellen1743 Ludewig,Anzeigen I 512Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)