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1Schank
, m.2Schank
, m., selten f., n.I gewerblicher Ausschank von alkoholischen Getränken; meton. Erlaubnis zum Wirtshausbetrieb mit Ausschank; häufig in Vbdg. mit frei
II Geschenk, Gabe, Schenkung; in Dienstregelungen zur Vermeidung der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit wird ein Schank verboten, dies meist in Mehrfachformeln
Schankgerechtigkeit
, f., Schenkgerechtigkeit, f.Schankmahl
, n.Schankordnung
, f., Schenkordnung, f.Schankrecht
, n., Schenkrecht, n.I Berechtigung zum Ausschank von alkoholischen Getränken; auch: das herrschaftliche Privileg, diese Berechtigung zu verleihen
II eine Schanksteuer, Abgabe auf den Getränkeausschank; Einnahme aus dem Privileg von Schankrecht (I)
Schankstätte
, f., Schenkstätte, f.Schankverlag
, m.I Lohn für die Bewirtung
II freiwillig, zusätzlich zu dem zu zahlenden Preis gegebenes Geld, Trinkgeld
III von leibeigenen Bauern anlässlich ihrer Einstellung bei der Herrschaft oder Zuweisung an diese geschenktes Geld, das auch für das sogenannte Weismahl verwendet wird
IV Geldgabe zur Hochzeit
V eine Abgabe für den Betrieb einer Gaststätte bzw. den Alkoholausschank
Schenklohn
, m., Schanklohn, m.Schenknis
, n., Schanknis, n.Schenkstatt
, f., Schankstatt, f.Schenkung
, f., Schankung, f.I ohne geldwerte Gegenleistung erbrachte (Sach- oder Geld-)leistung, Zuwendung; auch: der diesbezügliche Vertrag und der durch die Zuwendung erworbene (geldwerte) Vorteil
- 1 in Definitionsbelegen
- 2 im Zsh. mit Formvorschriften und anderen Rechtsfragen
- 3 als Zuwendung unter Eheleuten uä.
- 4 als Zuwendung mit Wirksamkeit im Zeitpunkt des Todes eines Schenkers (VI) (Schenkung von Todes wegen) sowie verwandte Zuwendungsformen
- 5 durch (stillschweigenden) Verzicht auf eine Gegenleistung, Schuldenerlass uä.
- 6 als eine Art Vorteilsgewährung, Bestechungsgabe, häufig in Vbdg. mit Gabe (I), Liebung (I), Miete (I 3), Nutz (I); ua. in Eiden und Regelungen zur Verhinderung von Korruption
II Ausschenken von alkoholischen Getränken zu bestimmten Anlässen
- 1 auf obrigkeitliche Anordnung hin, insb. zu best. Anlässen
- 2 bei einer Schenke (III)
- 3 als Bestandteil der zustehenden Verpflegung
Schenkungsbrief
, m., Schankungsbrief, m.schenkweise
, adv., schankweise, adv.Artikel danach:
Schenkwerk
Schenkzehnt
Schenkzeichen
Schennehufe
Scher
Scherachte
Scherb?
Scherben
Scherbenzahl