Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schankgerechtigkeit
Artikel davor:
Schandsünde
Schandtitel
Schandtuch
Schändung
Schandwort
Schandwunde
Schandzeichen
Schandzettel
1Schank
2Schank
Schankgerechtigkeit
, f., Schenkgerechtigkeit, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Berechtigung zum Ausschank von alkoholischen Getränken
bdv.:
Schankrecht (I)
- daß ... alle erbguͤther ... es seyn felder ... holtz, keller-gewinst, schenck-gerechtigkeit ... vieh und gewerb ... nebenst der werbenden baarschaft versteuret werden1678 AltenburgSamml. I 618Faksimile - in Google Books
- taberna, sive jus cauponum (vulgò die tafern, oder schenckgerechtigkeit) est jus in certis ædibus urbanis, vel rusticis, vina vel cerevisiam publicè divendendi, etiam hospites recipiendi1688 Beckmann,Idea 474Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es verpachtet ... [der] gerichts herr seine ... nach 3 huffen landes gelegene schencke mit denen darzu gehörigen äckern, ... wie auch aussaat ..., schank-, gastungs-, schlacht- und backgerechtigkeit1699 MittSächsVk. 4 (1906/08) 65
- streit ... wegen eingelegten D.schen bieres: welches er zwar nur zu seinem tisch-truncke brauchte, sonst aber auch schanck-gerechtigkeit zu haben vermeynte1721 Knauth,Altenzella VI 180Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die bauren ... [haben] die schank- und leutgebungs-gerechtigkeit ihres eigenen weins durch langwierig angesessenen gebrauch nicht erlangt1752 Greneck 133Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die blosse schenk-gerechtigkeit, und andere unvollkommene wirthschaft, ist zwar keine ehehaft, nichts destoweniger aber de genere prohibitorum ... zu denen regalibus ... gehoͤrig, folglich ... uͤberall von der blossen jurisdiction abhaͤngig1774 Wagner,Civilbeamte II 42Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dem adelstand kam auf seinen guͤtern das braurecht, die brandteweinbrennerey und die schankgerechtigkeit zu1785 Fischer,KamPolR. II 532Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da ... sehr oft und in den staͤdten bestaͤndig die schenkgerechtigkeit damit [Branntweinbrennerei] verknuͤpft wird, die nur vermoͤg des polizeyrechts von der landesherrschaft ertheilt werden kan, so folgt, daß ohne erlaubnis der kammer ... keine versellung des brandteweins geschehen darf1785 Fischer,KamPolR. II 782Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schenkgerechtigkeit begreift das recht, getränke sowohl in fässern, als in kleineren quantitäten zu verkaufen, unter sich1794 PreußALR. I 23 § 54
- die prozesse und streitigkeiten, welche uͤber brau- und branntweinbrennerey- krugverlags- und schankgerechtigkeiten entstehen, begruͤnden an und fuͤr sich keinen besonderen gerichtsstand1795 NCCPruss. IX 2721Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin