Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schankmahl
Artikel davor:
Schandtitel
Schandtuch
Schändung
Schandwort
Schandwunde
Schandzeichen
Schandzettel
1Schank
2Schank
Schankgerechtigkeit
Schankmahl
, n.
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Gastmahl, Gastgelage; als Gegenstand von Luxusverboten
bdv.:
Schenke (III)
- als auch aus grosser unnothduͤrftiger wirthschaft, schank- kindl- begraͤbnißmahl und ... aus den hochzeiten mit merklicher begabung oder schenkung, auch menge des volkes ... merklicher kosten und armuth entsteht, ist geordnet, daß [diese] ... nicht mehr ... geduldet werden1501 BairLT. XIII 328Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)