Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzbau

Schanzbau

, m.

Erbauen oder Ausbessern von Befestigungsanlagen; auch als Arbeitsstrafe
bdv.: Schanzgebäu
  • er ließ ... den schantz-bau dem gemeinen kriegs-gesinde aufbuͤrden
    D.C.v. Lohenstein, Großmütiger Feldherr Arminius I (Leipzig 1689) 45
  • sollen sich alle ausländische bettler und vaganten ... ausser dem völligen bezirck dieses schwäbischen creyses begeben, als sie widrigen falls ... was zumahlen gesunde starcke personen sind, ... [zu] schantz- und vestungs-bau oder andern strengen arbeit angehalten ... würden
    1751 ArchKrim. 54 (1913) 257
unter Ausschluss der Schreibform(en):