Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzengeldschreiberei

Schanzengeldschreiberei

, f.

Amt, das für die Eintreibung des Schanzgeldes zuständig ist
  • hat hochgedachter magistrat zu Worms mir auch die schanzengelt-schreiberey aufgetragen
    um 1687 HessChr. 1 (1912) 26