Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzfron

Schanzfron

, f.

der Obrigkeit zu leistender Arbeitsdienst
  • [zur Holzanlieferung] wären keine ander weithe mittel zu ergreiffen, als auf der axt [Achse] die beyführ entweder in der schantzfrohn oder mit bittfuhrn, auch nach gelegenheit umb ... führlohn zu veranstalten
    1698 C. Dümler, Neue Residenz in Bamberg (Neustadt/Aisch 2001) 566