Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzgebäu

Schanzgebäu

, n.

wie Schanzbau 
  • damit auff dergleichen herumbvagirendes schaͤdliches gesindel mit allem ernst inquirirt, ... so dann ... gegen reichung der nothwendigen lebens-mittel zu denen fortificationen, und schantz-gebaͤuen angehalten und gebraucht werden sollen
    1672 CAustr. I 468