Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schanzsteuer
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, f.
Sondersteuer zur Kriegsfinanzierung
vgl.
Schanzgeld
- ain anlag, als monat-, schanz- oder andere steürn1666 BeitrOÖLk. 48 (1896) 150
- schanzsteuer von den besitzern der frei- und bürgerl. häuser in den ld.fürstl. städten zu entrichten1704 OÖsterr./Urkundenregister/DRWArch.
- zur einnahme ... dieser ... schantz-steuer haben wir [Joseph I.] ... eine commission verordnet1707 CAustr. III 529Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- an schleuniger einbringung dieser ... doppelten schantz-steuer [hanget] die conversation des vaterlands, die abwendung ... der feindlichen waffen, und schleunige unentbehrliche herbeyschaffung der kriegs-nothwendigkeiten1707 CAustr. III 529Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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