Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharffrager

Scharffrager

, m.

j., der die scharfe Frage (Folter) durchführt
  • in hechssen sachen seind diß dermassen starcke anzeigungen vnd hefftige vermutungen, daß man ... rechtfuͤglich jedes der beschuldigten zaubereigenossen mag vom scharffrager dapffer vberspannen lassen
    1591 Fischart,Daem. 230