Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichtergebühr
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Scharfrichtergebühr
, f.
Entlohnung des Scharfrichters für eine Dienstverrichtung
- mandat wegen derer scharffrichter-gebühren von torturen und executionen1580 CCMarch. II 3 Sp. 5Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- gerichtliches attest, wegen derer scharf-richter-gebühren1732 CCMarch. VI 2 Sp. 431Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- scharfrichtergebühren: die belohnung für die scharfrichterlichen amtsverrichtungen1785 Fischer,KamPolR. I 299Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)