Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichtergeld

Scharfrichtergeld

, n.

Bezahlung des Scharfrichters 
  • wollen wir den neu-märckischen städten die uhrbeden, sindici- collegien- und scharffrichter-gelder, zur helfte ... nachlaßen
    1653 CCMarch. VI 1 Sp. 479
  • was auf allen, so bewohnt als unbewohnten stellen ... an walburgi- und martini-schössen, woraus der ... herrschaft die urbeeden, collegen-, syndici- und scharfrichtergelder gegeben werden sollen, hafte
    1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 386
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