Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharfrichtergeld
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Scharfrichtergebühr
Scharfrichtergeld
, n.
Bezahlung des Scharfrichters
- wollen wir den neu-märckischen städten die uhrbeden, sindici- collegien- und scharffrichter-gelder, zur helfte ... nachlaßen1653 CCMarch. VI 1 Sp. 479Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- was auf allen, so bewohnt als unbewohnten stellen ... an walburgi- und martini-schössen, woraus der ... herrschaft die urbeeden, collegen-, syndici- und scharfrichtergelder gegeben werden sollen, hafte1666 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 386