Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schargerechtigkeit

Schargerechtigkeit

, f.

Berechtigung zur Schweinemast im Markwald
  • alß dan vor erst gewiße personen, welche wegen gewißer vnterhabenden houen vnd lenderen die einschoer oder schargerechtigkeit haben, darunter auch adelich-, geist- vnnd weltliche personen mitbegrieffen sein, vnnd dardurch erben in solcher mark genennet werden, vor erst einen anzahll mastschweine nach ertragh erfundener mast eintreiben
    1660 Viegener,WaldmRüthen 205