Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharmanngütlein

Scharmanngütlein

, n.

zur Stellung eines Sattelpferdes im Beförderungsdienst verpflichtetes Gut
  • auf dem sog. scharmannsgüthlein, einem halben raishof, liegt das onus, das sattelpferd zu den reisen [des gnädigen Herrn] zu stellen
    um 1695 ArchOFrk. 43 (1963) 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):