Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharmützel
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, n., auch m.
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zu ital. scaramuccia
(militärische) Auseinandersetzung, Gefecht
(militärische) Auseinandersetzung, Gefecht
bdv.:
Scharmütz,
Treffen
- noch volbringung mancherley scharmutzels, in den vil erber beder seiten gefangen wurden1450/80 NürnbChr. III 302Faksimile - in Google Books
- ich byn in vhier fürsten feltschlachten mit gewest, vnnd in manchem hartten scharmutzellEnde 15. Jh. MittErfurt 4 (1869) 17
- dat sich etliche der juwen, up scharmutzeln und sust, mit roden felt teken sehn laten, dat ohnen, als kriges luiden nicht geborth1547 BremChr. II 182Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- nach dem etlich scharmützel geschaͤhen, ward in wenig tagen durch schiedleüht ein fried gemacht1616 Guler,Raetia 149v
- stellten sich hierauf die vom eyfer erhitzte gemüther der streitbahren ritter abermahls trouppen-weise gegen einander, den scharmuͤtzel noch schaͤrffer anzugehen1720 Lünig,TheatrCerem. II 1181Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- werden militairpersonen ... nach einer schlacht, einem gefecht, scharmútzel oder ruͤckzuge ... vermißt, und haben sie nicht innerhalb einem jahre nach geschlossenem frieden ... von ihrem leben und aufenthalt nachricht gegeben, so tritt ... die vermuthung ihres erfolgten todes ein1810 Rabe,PreußG. X 420Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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