Scharwache, f.

I Wache, die häufig aus den Bewohnern eines Orts zusammengesetzt ist
  • des avontz as die schairwaicke ommeginge
    1486 RoermondHoofdger. 361
  • beleidigungen der zur erhaltung der oͤffentlichen ruhe und ordnung bestimmten personen, besonders der pedelle, wie auch der militaͤrischen, buͤrger- und schaarwache, und der nachtwaͤchter, ziehen langwierige carcer- und ... selbst festungsstrafe nach sich
    1802 NCCPruss. XI 656 Faksimile
  • sind die geistlichen anzuweisen, ihre beschwehrden uͤber ... nachlaͤßigkeiten und nichtbestellung der schaar-wache und des umgangs ... dem ober-amt ... vorzutragen
    1805 Reyscher,Ges. IX 51 Faksimile
  • soll auf bestellung einer tuͤchtigen schaarwache allenthalben gesehen werden
    1806 Roman,BadKirchR. 189 Faksimile
II Tätigkeit des Wachens
  • dem burger, so ist gebotten scharwache zu thun inwendig oder außwendig der stadt auf die gassen, der soll in keins burgers hauße oder spinstuben geen, bi straff der stadt buͤsse
    1492 Walldürn 254 Faksimile
  • soll ein zender ... alle woch zweimal mit den knechten die scharwach uf der mauren umb und umb thun und, wen er ungebührlichen und nicht wachen findet, pfänden
    Mitte 16. Jh. TrierWQ. 206 Faksimile
  • wir gebieten ... daß ihr die ... landesgesetze gegen die stoͤhrer der sonntaͤglichen ruhe ... vollziehen, und die zur entdeckung derselben geordneten mittel, besonders den kirchlichen umgang und die schaarwache, selbst gebrauchen ... sollet
    1794 v.Berg,PolR. VI 2 S. 353 Faksimile