Scharwerksgeld, n.
Scharwerksgeld, n.
Geldabgabe als Ablösung von Scharwerken
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einforderung deß scharwerchgellts1597 Dollinger,MaxFinanzref. 45
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dieweil ... obangezogene scharwerksgelder das meiste zu gedachten bauausgaben ertragen sollen1690 KurpfSamml. III 153 Faksimile
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weilen ... jeder hof mit 6 fl. scharwerkgeld ... überlegt sind17. Jh. SchwäbWB. V 706 Faksimile
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an ... scharwercks-geldern, ergebigen zehenten, extra-steurn und anlagen1705 Faber,Staatskanzlei XI 126
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da auch einige sich vom schaarwerck befreyen und an dessen stelle ein jaͤhrliches schaarwercks-geld entrichten wollen1711 CCPrut. III 290 Faksimile
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das scharwerksgeld darf ... nimmermehr ... in eine naturalscharwerk abgeaͤndert werden1770 Kreittmayr,StaatsR. 445 Faksimile
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wann eine hofmark oder auch einschichtige unterthanen zum verkauf kommen, so ist die lands-observanz, daß ... auch scharwerkgelder und getreiddienst ... angerechnet werde1774 Wagner,Civilbeamte I 186 Faksimile
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untertansbeschwerde ... wegen der scheiterfuhrrobot, scharwerksgelder, fleischkreuzer und vorspanngelder1786 Grüll,OÖRobot 205