Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scharwerksbauer

Scharwerksbauer

, m.

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zum Scharwerken verpflichteter Bauer
  • zu S. sall H. 2 freien außpracticirt haben, gehen meinem g. hern 2 scharwerg ab und 2 dinste; sall auch dar bekommen haben 3 ader 4 scharwergspaur 
    1578 Nostitz,Haushaltb. 212
  • die ... scharwerksbauren bitten, mit den holtzfuhren zum holtzgarten verschonet zu werden
    1663 Königsberg/ProtBrandenbGehR. VI 789
  • tabella, wie viel das königl. ambt ... jährlich an contribution sowohl von adligen und freicölmischen gütern als von königl. zins- und scharwerksbauern eingetragen
    1714 ActaBoruss.BehO. II 110 Anm.
  • die hochzinser, schaarwerksbauern und eigenkaͤthner
    1770 WestpreußPR. II 119
  • da wir ... nicht gemeinet sind, ihnen [guths-besitzere] ... die freyheit zu nehmen, sich mit ihren dienstpflichtigen unterthanen, schaarwerks-bauren und andern einsassen, annoch des von diesen zu leistenden dienstes halber, nach gutfinden ... zu einigen
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 2483
  • wieviel würden wohl die scharwerksbauern geben, um sich von dem amtsscharwerk loszukaufen
    1799 Königsberg/Conze,QBauernbefr. 76
unter Ausschluss der Schreibform(en):