Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatulle
Artikel davor:
Scharzenweberknecht
Scharzenwebermagd
Scharzenwerk
Schatten
(Schattenbaum)
schattenhalb
Schattenrecht
Schattilier
Schattillierhandwerk
Schatullamt
Schatulle
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
verschließbares Kästchen für Geld und Wertsachen
- [bei einer Plünderung:] alle skatullen wurden geöffnet1638 JbFrkLf. 22 (1962) 108Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kämmerier, ... einen fürstlichen kammerbedienten ..., welchem die chatoulle ... seines herren ..., dessen kostbarkeiten ... anvertrauet sind1775 Adelung II 1488Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schatulle ... ein gemeiniglich kleiner kasten, vorräthiges geld darin zu verwahren, und das darin befindliche geld1798 Adelung2 III 1373Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Privatkasse eines Fürsten, meist mit bestimmten Einnahmen verbunden
- zu unserer chatoulle gehoͤrige gelder [haben] eben dergleichen recht und praerogativ, als andere unserem fisco zukommende gelder1672 CCMarch. II 2 Sp. 14Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- soll er [oberforstmeister] ... sowohl die holz- und asch- als pfand- und mastgelder ... in unsere schatull richtig einbringen1712 ActaBoruss.BehO. I 219Faksimile - in Google Books
- denenselben [Musikern] jede messe aus der chatoul 100 thlr.1735 BrschwKapelle 285
- ich muß ... des privat-schatzes des regenten, der unter dem nahmen der chatoulle bekannt ist, erwehnung thun1754 Moser,Hofr. I 166Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die chatoulle ist eine ausgabecasse, die besonders zu dem unmittelbaren gebrauche des regenten bestimmet ist, und woraus nichts ohne seine besondere hoͤchste anordnung ausgegeben wird1758 v.Justi,Staatsw. II 561Faksimile (ca. 87 KB)
- an den geheimden hof-zahlmeister oder caͤmmerirer, der die chatoulle unter sich hat1758 v.Justi,Staatsw. II 565Faksimile (ca. 86 KB)
- an den höfen ist die schatulle das zu den zufälligen persönlichen ausgaben des fürsten bestimmte geld. daher das schatullen-gut ... ein gut, dessen einkünfte für die schatulle bestimmt sind; ingleichen, ein aus der schatulle erkauftes, und dem fürsten unmittelbar unterworfenes gut1798 Adelung2 III 1373Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)