Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzeigentum

Schatzeigentum

, n.

in Livland: abgabenpflichtiges Eigentum
  • selbiges recht hat ebenfalls der schatz-bauer auff seinem sonderbaren schatz-eigenthumb zu geniessen, zu versetzen und zu verkauffen nach seinem behuff und gelegenheit
    1664 SammlLivlLR. II 328
unter Ausschluss der Schreibform(en):