Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzfreiheit

Schatzfreiheit

, f.

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Freisein von Abgaben, Abgaben- und Steuerbefreiung
  • [dass] niemandts dan bemelte regierende burgermeistere einiger schatzfreyheit sich anmaßen sollen
    1661 HammStR. 37
  • daß einem jeden derselben ein in anliegenden salarien etat angesetztes und an stat der von einigen membris und stadtbedienten bisher genossenen accise- und schatzfreiheit verbessertes gehalt quartaliter ... ausgezahlt ... werde
    1718 IserlohnUB. 249
  • privilegium wegen der schatz-freyheit 
    1736 EstRitterLR. 491
  • haben bishero die vier ... staͤdte ... die immunitæt und schatz freyheit dergestalt genossen, daß ihre und ihrer buͤrger guͤther ... nicht mit unter die steuer gezogen worden
    1736 Grupen,Disc. 937
  • [die] emigranten ... bitten ferner ..., daß ihnen einige jahre schatzfreiheit möge verliehen [werden]
    1741 Böhmer,PfälzNrh. 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):