Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzfreiheit
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Schatzfinden
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(schatzfrei)
Schatzfreiheit
, f.
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Freisein von Abgaben, Abgaben- und Steuerbefreiung
- [dass] niemandts dan bemelte regierende burgermeistere einiger schatzfreyheit sich anmaßen sollen1661 HammStR. 37Faksimile (ca. 66 KB)
- daß einem jeden derselben ein in anliegenden salarien etat angesetztes und an stat der von einigen membris und stadtbedienten bisher genossenen accise- und schatzfreiheit verbessertes gehalt quartaliter ... ausgezahlt ... werde1718 IserlohnUB. 249Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- privilegium wegen der schatz-freyheit1736 EstRitterLR. 491Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben bishero die vier ... staͤdte ... die immunitæt und schatz freyheit dergestalt genossen, daß ihre und ihrer buͤrger guͤther ... nicht mit unter die steuer gezogen worden1736 Grupen,Disc. 937Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die] emigranten ... bitten ferner ..., daß ihnen einige jahre schatzfreiheit möge verliehen [werden]1741 Böhmer,PfälzNrh. 16