Schatzgefälle, pl.
Schatzgefälle, pl.
eine Bezeichnung für Abgaben
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die obrigkeiten sollen dem landrentmeister ... wider diejenigen, so sich in entrichtung der schatz- und landrenterey-gefaͤlle saͤumig ... bezeigen, huͤlfliche handbietung leisten1682 BrschwWolfenbPromt. II 565 Faksimile
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daß das geld, welches das ausgeliehene korn zur zeit der ausleihung gegolten ... gegen naͤchst bevorstehenden herbst ... insonderheit auch vor unseren chur-fuͤrstlichen ... schatz- und guts-herrn-gefaͤllen ... erstattet ... werden solle1699 BrschwLO. II 629 Faksimile
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es wuͤrde aber nuͤzlich seyn, wenn nunmehro die verordnungen, welche desfalls so oͤffters ergangen, zum effect gebracht und denen beamten die hebung der schatz-gefaͤlle genommen, und denen schatz-einnehmern gegeben1712 Moser,RStändeLand. 178 Faksimile
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so wird von den immen auch der viehschatz erleget, welcher zu den schatzgefaͤllen gehoͤrt, und in den landschatz einfließt1799 Hagemann,PractErört. II 99 Faksimile