Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzgefälle
Artikel davor:
Schätzerin
Schätzerlohn
Schätzerrecht
Schätzersche
Schätzerstelle
Schatzfinden
Schatzforderung
(schatzfrei)
Schatzfreiheit
(Schatzgeber)
Schatzgefälle
, pl.
eine Bezeichnung für Abgaben
- die obrigkeiten sollen dem landrentmeister ... wider diejenigen, so sich in entrichtung der schatz- und landrenterey-gefaͤlle saͤumig ... bezeigen, huͤlfliche handbietung leisten1682 BrschwWolfenbPromt. II 565Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- daß das geld, welches das ausgeliehene korn zur zeit der ausleihung gegolten ... gegen naͤchst bevorstehenden herbst ... insonderheit auch vor unseren chur-fuͤrstlichen ... schatz- und guts-herrn-gefaͤllen ... erstattet ... werden solle1699 BrschwLO. II 629Faksimile - in Google Books
- es wuͤrde aber nuͤzlich seyn, wenn nunmehro die verordnungen, welche desfalls so oͤffters ergangen, zum effect gebracht und denen beamten die hebung der schatz-gefaͤlle genommen, und denen schatz-einnehmern gegeben1712 Moser,RStändeLand. 178Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so wird von den immen auch der viehschatz erleget, welcher zu den schatzgefaͤllen gehoͤrt, und in den landschatz einfließt1799 Hagemann,PractErört. II 99Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte