Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzkosten

Schatzkosten

, m.

Gebühr für eine Pfandschätzung
  • ob dann der gläubiger solcher schatzung bedauerns truge, so mag er dieselben pfänder nach abtrag des schatzcostens allwegen durch die neue schätzer zum andern ... mal lassen schätzen
    1659 Emmenthal 201