Schatzungsgeld, n.
Schatzungsgeld, n.
I
als Abgabe zu zahlende Geldsumme
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das yemans meynen wolt, das er solich schatzungegelt nit hette ... und das behaltet uff sinen geswornen eyt, den er tůn sol, so er in die schatzunge gaͤt1476 Eheberg,StraßbVG. 259
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kombt allerwegen dem flecken M. ahn den schatzungß geldern sein gepührendeß theil zu erlegen1671 RheingauLändlRQ. 392
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bestünden aber solche eingehende schazungs- oder dergleichen gelter in güldenern undt dergleichen sorten1680 Wielandt,BadMünzG. 351
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die schatzungsgelder und sonstige abgaben laufen nicht mehr ein, den kastenherren gebricht es an ... autoritätum 1760 Kracauer,GJudFrankf. II 213
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die schazungs- und contributions-gelder werden ... zum steueramt nach W. ... ausbezahlt1764 ZWirtFrk. 1, 4 (1850) 51
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nachlaß der landschaftlichen schatzungs- und consumtions-gelder1794 NCCPruss. IX 2196 Faksimile
II
von einer Pfändung herrührende finanzielle Belastung einer Liegenschaft
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das künftiger zeit bei verpfänd- und versatzung dergleichen ligender güetheren auch die darauf stehende schatzungsgelter, wan anderst in den theilbüecheren versehen, das die güether bis zue gänzlicher bezahlung verunderpfändt ... bleiben sollen, angegeben und dis orths nützig verschwiegen [werden]1654 BaselRQ. II 187 Faksimile
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daß alle vorgenannte erbs- oder schatzungs-gelter ... so darzu in denen inventarien, theilbücheren, kaufbriefen ... gesetzet und auch hinfüro zu setzen seind, von denen, welche dergleichen gelter zu fordern haben, geforderet und eingezogen werden sollen1753 BaselRQ. II 293 Faksimile