Schatzungshebereid, m.
Schatzungshebereid, m.
Eid eines Steuereinnehmers
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schatzungß heber aidt. die von schultheiß undt rath zu solcher schatzungen zu heben erwehlte männer sollen nach inhalth deß ihnen zugestelten heebregister jedeß quantum erheben, niemandten übersehen16./17. Jh.? RheingauLändlRQ. 191