Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schatzungsfrei

schatzungsfrei

, adj.

abgabenfrei, nicht mit Abgaben belastet
bdv.: schatzfrei
  • drittel weingarth, so in hiesiger gemarckung befindtlich, ohngefehr 22 morge[n], so schatzung frey undt dem closter Erbach eigenthümlich
    1691/92 RheingauLändlRQ. 177
  • wie daß jedem immatriculirten adelichen guthe in ihren schatzungs-quanto wenigstens 50 grasen burglanden schatzungsfrey gelaßen werden
    1744 HistBeitrPreuß. II 303
  • daß der hof keineswegs schatzungsfrey verkaufft werden wollen
    1762 Cramer,Neb. 29 S. 31
  • da die allmenden ... schatzungsfrey genossen worden
    1780 Bergdolt,BadAllmenden 233