Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungsfreiheit

Schatzungsfreiheit

, f.

Abgabenbefreiung
  • daß sambtliche professores ... von ihren sambtlichen gütern ... die schatzungsfreiheit fernerhin genießen
    1682 HeidelbUnivUB. I 393
  • bericht ... der von der ... statt A. neuerlich prætendirten land-, steuer- oder schatzungs-freyheit 
    1749 Moser,StaatsR. 40 S. 79
  • wäre es billig, daß da die herrschaft die schatzungsfreyheit [eines Pfarrers] nicht anerkennen könne, daß die gemeinde den schatzungsanteil bezahle
    1780 Bergdolt,BadAllmenden 233
  • bestaͤtigung ihrer rechte, freiheiten, vorrechte und schatzungsfreiheiten 
    1802 SammlLivlLR. I 387
  • durch verschiedene landesgesetze ist die zweckmaͤßigere benutzung der uͤberfluͤssigen weideplaͤtze zu wiesen oder ackerfeld vorgeschrieben, und diejenigen, welche eine solche gemeinnuͤtzige verbesserung vornehmen, erhalten ... auf mehrere jahre die zehent- und schatzungsfreyheit 
    1803 v.Berg,PolR. III 266
  • wo grafen und fürsten ihre freiheiten zum besten des staates verlieren, wo die schatzungsfreiheit der ganzen hiesigen dienerschaft vernichtet worden
    1807 Schnee,Hoffinanz IV 64
  • die zu befoͤrderung der agrikultur in unsern landen bisher auf neue umbruͤche verwilligt gewesenen zehend- und schatzungsfreiheiten 
    1812 SammlBadStBl. II 727