Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungshebereid
Artikel davor:
Schatzsumme
Schatztag
(Schatztreibel)
Schätzung
Schatzungsbelag?
Schätzungseid
schatzungsfrei
Schatzungsfreiheit
Schatzungsfuß
Schatzungsgeld
Schatzungshebereid
, m.
Eid eines Steuereinnehmers
- schatzungß heber aidt. die von schultheiß undt rath zu solcher schatzungen zu heben erwehlte männer sollen nach inhalth deß ihnen zugestelten heebregister jedeß quantum erheben, niemandten übersehen16./17. Jh.? RheingauLändlRQ. 191