Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungshebereid

Schatzungshebereid

, m.

Eid eines Steuereinnehmers
  • schatzungß heber aidt. die von schultheiß undt rath zu solcher schatzungen zu heben erwehlte männer sollen nach inhalth deß ihnen zugestelten heebregister jedeß quantum erheben, niemandten übersehen
    16./17. Jh.? RheingauLändlRQ. 191