Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungskapital

Schatzungskapital

, n.

auch Schätzung- 

I Abgaben-, Steuersumme
  • diese gemeind, welche jetztmals auf 1850 fl. schatzungscapital angelegt ist, ist schuldig Chur Pfaltz von denen sämtlichen auf ihrer gemarkung gelegenen schätzbaren gütern die ordinari schatzung ... zu entrichten
    1592 (Abschr. 1717) KirchheimW. 284
  • daß also die gantze graffschafft nur in 1155. un[ter]thanen mit einem schatzungs-capital an 366 fl. 9. kr. ... bestuͤnde
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 473
  • dieser ... herr ... lies ... die laͤndereien durch experten auf gewisse klassen bringen, jede nach ihrem wahren werth mit einem schazungs-kapital belegen
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 279
II zu besteuernde Kapitalgrundlage
  • das schazungs-capital ist dasjenige capital, wozu alle grundstuͤcke und selbst die gewerbe angeschlagen sind, und von dem so dann jaͤhrlich 12 procent schazung bezahlt wird
    1786 Gatterer,TechnolMag. I 461
  • daß die lehenstraͤger geringerer ... lehen, nebst dem paktirten kaufpreis auch die bestimmte hoftaxe mit 5 pr. cento von dem ganzen werthe des schaͤtzungskapitals entrichten sollen
    1790 LexÖstVerordn. 203