Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schatzungsregister

Schatzungsregister

, n.

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tw. in verschiedene Abgabenklassen unterteiltes Verzeichnis zu leistender Abgaben
  • es seien die schatzungsregister, und was der ambtman von jedem einziehen sollen, allwegen verschlossen von P. überschickt worden; das wissen sie aber, dass jeder von 100 fl. seines vermögens 12 bazen geben [muss]
    1605 WürtLTA.2 II 458
  • die schatzungs register werden alle jahr nach weihnachten geendert, durch schulteis undt gericht erneuert undt verfertiget
    1691/92 RheingauLändlRQ. 175
  • wann ein buͤrger, welcher nach anweisung des schatzungs-registers nur in der fuͤnften oder untersten classe der contribuenten stehet, sich ... eben so theuer kleiden will, als einem andern, der nach der ... dritten classe contribuiret, erlaubet ist, derselbe im schatzungs-register alsofort erhoͤhet, und darin denenjenigen gleich gesetzet werden soll, mit denen er sich ... in der kleidung ... gleich betragen wollen
    1720 CCHolsat. III 913
  • sollen alle vier wochen in dem monatlichen gerichtstag die schatzungs- und andern hebregister verfertiget von dem gericht ... untersucht und unterschrieben werden
    1741 KirchheimW. 92
  • soll schultheiß die schatzungs- und andere register ... mit zuziehung des gerichtsschreibers allein ververtigen ... und besonders darauf sehen, damit kein undertan von dem andern beschwehrt werde
    1765 SchriesheimW. 168
unter Ausschluss der Schreibform(en):