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1Schau

, f.
I amtl. Kontrolle der Deiche, Wege, Zäune, Mühlen, Gewässerreinigungsarbeiten u. ä.; einreitende Schau Kontrolle, bei der die Kontrolleure so lange in einer Herberge auf Kosten derer, die bestimmte Mängel zu verantworten haben, Quartier nehmen, bis die Mängel behoben sind; auch: Distrikt der Beschau
II von der Obrigkeit angeordnete Besichtigung und Qualitätskontrolle von Nutz- und Schlachtvieh, Nahrungsmitteln, Stoffen, Messern, Silberwerk und anderen Waren; Kontrolle von Münzen; auch: das Durchführungsrecht (Bel. 1578); auch: das eingesetzte Gremium und der Ort der Beschau
III ärztliche Untersuchung, zB. von Aussatzverdächtigen; auch: das betreffende Kollegium; halbe Schau iU. zur ganzen Schau nur von Wundärzten, nicht auch von Medizinern vorgenommene Schau
IV öffentliche Besichtigung
  • 1 einer Leiche
  • 2 eines Missetäters
V Prüfung eines Meisterstücks; auch: das Prüfungsgremium
VI militärische Musterung
VII Taxierung eines Gutes
X sichtbares Notzeichen
XI ein Amt in Nürnberg
Herd, Schornstein
I Amtstätigkeit, Position eines oder der 1Schauer (I) 
II Kontrollbehörde bei der Flussschifffahrt, für das Handelswesen uä.

Schaub

, m.
I Bündel, Gebinde zB. von Stroh, Reisig; Getreidegarbe; häufig als Abgabe
II Strohwisch als Rechtszeichen
  • 1 als Zeichen des Gerichts(herren); meton.: Gericht
  • 2 als Symbol der Besitznahme
  • 3 als Marktzeichen, das ua. dann aufgesteckt wird, wenn nur best. Personen(gruppen) (ver)kaufen dürfen; Zeichen für die Verkäuflichkeit einer Sache; Schankzeichen; meton.: Zeit und Ort des durch den Schaub legitimierten Verkaufs
  • 4 als Grenzzeichen
III Strohfackel
  • 1 bei Rechtshandlungen, zB. bei Ausweisungen, bei der Verfolgung eines Täters, bei Fristangaben; von (eiligen) Gerichtsverhandlungen oder Rechtshandlungen: bei (brennendem) Schaub bei Dunkelheit
  • 2 zur Entzündung des Scheiterhaufens; meton. die Strafe des Feuertods
  • 3 in (feuerpolizeilichen) Verboten
IV Schaub auf dem Dach "Formel für das Haus" RhW. I 1 S. 343
Ballen des Färberwaids, der verbotenermaßen den Waidhändlern zur Ansicht vorgelegt wird
Verkaufstisch, auf dem die 1Schau (II) stattfindet

schaubar

, adj.
I ansehnlich; auch als Titel (spectabilis)
II einer 1Schau (I) unterworfen
Weg entlang der Böschung eines Deichs, der zu einem bestimmten Rechtsgebiet gehört und dessen Unterhalt geregelt ist
gedrehtes Strohband; Straftäter werden damit symbolisch gefesselt, um die Flucht zu ermöglichen

Schaube

, f., auch m.
langes Obergewand
Vorschrift für die Beschau, hier: von Leinwand
eine bestimmte Anzahl von Garben bei der Ernte einziehen
Person, die schaubt 
ein Strohhut; auch: als Marktzeichen
Hersteller von Schaubhüten 
spezialisierter Verkauf, Fernabsatz von Schaubhüten 
Land, von dem ein Teil der Ernte an dazu berechtigte Personen abgeführt werden muss
Strohfackel
Marschland, von dem ein Teil der Ernte an dazu berechtigte Personen abgeführt werden muss
I Urkunde, in der die Deichbeschau uä. geregelt wird
II von der Stadtbehörde beurkundetes Zeugnis über die ärztliche Untersuchung von Aussatzverdächtigen
Bündel von bestimmtem Gewicht
das Aufstecken eines Schaubs (II 3) als Marktzeichen
Buße aufgrund von Beanstandungen bei der Beschau eines Deichs uä.
I Bühne, auf der Schauspiele gegeben werden, Theater
II Pranger
Garbe als (Zehnt-)Abgabe; Recht auf jede zehnte Garbe
Deich, der amtlich besichtigt wird
frösteln, zittern, sich kurz schütteln; hier als Anzeichen von Schuld
Erwägung, Untersuchung
ansehnlicher Pfennig: schwerster und bester Pfennig, der zuerst die Münzschmiede verlässt; ua. als Ehrengabe

schauen

, v.
I eine Qualitäts- oder Preiskontrolle von Lebensmitteln und anderen Handelswaren durchführen, Münzen, Maße und Gewichte überprüfen
II von Amts wegen inspizieren, kontrollieren: Deiche, Wege, Einfriedungen u. ä., von der Gemeinde zu leistende Arbeiten, für das Gemeinwesen eingesetzte Tiere; auch als feuer- und gesundheitspolizeiliche Tätigkeit
III besichtigen
  • 1 zur Beurteilung von Wunden und Verletzungen
  • 2 von Waffen: zur Sicherstellung gleicher Chancen beim Zweikampf
  • 3 zur Klärung von Ansprüchen
IV in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten: blicken, feststellen, sich umschauen, auch abstrakter: Beachtung schenken
V auswählen
I amtlicher Prüfer von Handelswaren
II Aufsichtsperson für die Einhaltung bestimmter Verordnungen, die Sicherheit, das Straßen- und Bauwesen, Luxusverbote ua. betreffend
III Beschauer von aussatzverdächtigen Kranken; Beurteiler von Wunden nach ihrer Strafwürdigkeit
IV Prüfer von Münzen; auch Taxator des Wertes einer Sache
Hagelschlag, Unwetter
Entlohnung für den Beschauer
amtlicher Beschauer von Krankheiten, insb. Aussatz

Schauertag

, m., Scheuertag, m.
Aschermittwoch, gelegentlich anderer Tag, ua. als Termin für gemeinsame Mahlzeiten, Abgaben
Essen, das zum Beschauen und zur Zierde aufgetragen wird; häufig als Luxus verboten
äußerer Rand eines Gegenstandes, besonders eines Tuches, zur Besichtigung, aber auch zur Täuschung bestimmt
Werkzeug zum Aufnehmen von körnigem oä. Material; hier als Maß
im Umkreis einer Stadt wohnende und (mehr oder minder eingeschränkt) an deren Bürgerrecht teilhabende Person
I Geldreichung an die Bierbrauer
II Geldreichung an die Totengräber
für die Straßenreinigung zuständ. Stadtbediensteter

schaufeln

, v., schüffeln, v.
Erde, Schmutz o.a. mit einer Schaufel bewegen, Land mit einer Schaufel bearbeiten, umgraben, zur Bebauung herrichten
Untergebener des obersten Bergbeamten, von diesem mit richterlicher Gewalt ausgestattet
I Recht, an einem zinspflichtigen Grundstück oder Gebäude Verbesserungen oder Wertsteigerungen vorzunehmen
II Recht, gegen Zins einen fremden Acker zu bebauen
III Recht zur Reinigung oder Räumung eines Gewässers
Recht desjenigen, dem ein Mühlgraben oder eine Wasserleitung zusteht, diese zu reinigen, hierfür angrenzende Grundstücke zu betreten und dort nötigenfalls Schlamm uä. abzulagern
Einstich einer Schaufel in die Erde; auch als Maßangabe
Händler, Aufkäufer und Verkäufer von Früchten und Wein

schaufrei

, adj.
den Anforderungen einer amtlichen Besichtigung genügend und damit frei von Bußzahlung
I Gebühr für die 1Schau (II) 
II "Eintrittsgeld für ein Schauspiel" SchwäbWB. VI Nachtr. 2926
I "Schaugroschen ... sind Gedenkmünzen, die, durch schönes und merkwürdiges Gepräge in die Augen fallend, sich von Medaillen, Plaketten und Jettonen dadurch unterscheiden, daß sie Kurantgeld sind und als solches gebraucht werden können, weil sie nach dessen Münzfuß und in dessen Form ausgeprägt sind" Schrötter,MünzWB. 591
II für eine 1Schau (II) zu zahlende Gebühr
Beaufsichtiger, Gefängniswärter
Amtshaus der Gesamtgilde in Münster
Kasten zur Zurschaustellung straffälliger Jugendlicher
obrigkeitliche Person, die mit Qualitäts- und Sicherheitskontrollen betraut ist
Käse als Abgabe für amtliche Besichtigungen
Ablösung von der Pflicht, auf der Versammlung der Hofhörigen zu erscheinen
für die amtliche Kontrolle genommene Getreideprobe
wie 1Schauer (I) 
amtliches Kontrollzeichen
I mit der Besichtigung und Kontrolle von Nahrungsmitteln, Handwerksprodukten uä. zumeist amtlich betraute Person, legt oft auch Verkaufspreise fest
II vereidigte Kontrolleure von Tiererkrankungen
Vorsteher der Mühlbeschauer 
schlechtes, wertloses Geld
schlechte Münze
bei der 1Schau (II) zugrundegelegtes Muster (I) 
Sammlung rechtlicher Regelungen Inspektionen betreffend
I Probepfennig
II Gebühr für eine 1Schau (II) 
III Gedenkmünze, Medaille
wie Schaugeld (I) 
Schaugeld (I) bei den Schuhmachern
I öffentliche Zurschaustellung mit dem Zweck der Abschreckung
II inszenierter Vorgang, der die Aufmerksamkeit auf sich zieht, insb. Theaterstück
III Schauspielhaus
einer 1Schau (I) unterworfene Straße
"ein durch Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnetes Stück Mineral" Veith,Bergwb. 478
Platte mit (für die Leinwandherstellung) verbindlichen Maßen und Mustern
Termin, an dem eine Beschau angesetzt ist
Kasse der Leinwandschau
I Recht auf die für das Ausstellen von Waren zu entrichtende Gebühr
II Besichtigung, Überprüfung von Deichen, Schleusen, Wasserläufen, Straßen, Zäunen ua.; auch: Recht zur Deichschau; feuerpolizeiliche Maßnahme; Kontrolle der Zehntabgabe
III obrigkeitliche Beschau von Toten und von Verletzungen
Gefängniswärter
Wasserlauf, der einer 1Schau (I) unterliegt
wie 1Schamwunde 
amtliches Kontrollzeichen; auch: Instrument (Stempel), mit dem das Zeichen angebracht wird
I Bürgerliste
II Kontrollschein

Scheuer

, f., Schauer, m. u. n.
I Schutz; häufig in der Formel Scheuer / Schauer und / oder Schirm 
II wie Scheune, insb. als Gegenstand von Bau- und Brandschutzbestimmungen und im Zsh. mit Abgaben
III Schutzdach

scheuern

, v., schauern, v.
schützen, beschirmen; insb. bei der rechtsverbindlichen Zusicherung von Schutz ua. in Bezug auf Orte, Märkte oder Personen(gruppen); häufig formelhaft mit (be)schirmen, schützen; scheuern vor bewahren vor (Beleg 1431)