Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaub

Schaub

, m.
I Bündel, Gebinde zB. von Stroh, Reisig; Getreidegarbe; häufig als Abgabe
II Strohwisch als Rechtszeichen
  • 1 als Zeichen des Gerichts(herren); meton.: Gericht
  • 2 als Symbol der Besitznahme
  • 3 als Marktzeichen, das ua. dann aufgesteckt wird, wenn nur best. Personen(gruppen) (ver)kaufen dürfen; Zeichen für die Verkäuflichkeit einer Sache; Schankzeichen; meton.: Zeit und Ort des durch den Schaub legitimierten Verkaufs
  • 4 als Grenzzeichen
III Strohfackel
  • 1 bei Rechtshandlungen, zB. bei Ausweisungen, bei der Verfolgung eines Täters, bei Fristangaben; von (eiligen) Gerichtsverhandlungen oder Rechtshandlungen: bei (brennendem) Schaub bei Dunkelheit
  • 2 zur Entzündung des Scheiterhaufens; meton. die Strafe des Feuertods
  • 3 in (feuerpolizeilichen) Verboten
IV Schaub auf dem Dach "Formel für das Haus" RhW. I 1 S. 343