Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schauballen
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Schaub
Schauballen
, m.
Ballen des Färberwaids, der verbotenermaßen den Waidhändlern zur Ansicht vorgelegt wird
- sollen sie [weytbauern] keine schaupallen oder striche den weythändlern vor sich in die häuser ... hinbringen ... vielweniger einige andere abrede oder partiten ... mit ihnen machen ... dadurch ihnen den weyt vor andern zuzueigenen1614 MittErfurt 18 (1896) 60
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