Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaube

Schaube

, f., auch m.

langes Obergewand
bdv.: Schope
  • ist auch dem buttelen die wat des schedlichen [menschen] vorfallen und der magck den ... abziehen und in mit einem schawb antwurten
    1465 FrkBauernW. 47
  • ist aber keine nifftell vorhanden, so soll der mann [der verstorbenen frauen] dem rathe sieben stuͤcke, als: einen rock, eine schaube, nechst der besten ...uͤberantworthen, oder nach billigen werth bezahlen
    1619 KolditzStat. 244
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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