Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schauen

schauen

, v.
I eine Qualitäts- oder Preiskontrolle von Lebensmitteln und anderen Handelswaren durchführen, Münzen, Maße und Gewichte überprüfen
II von Amts wegen inspizieren, kontrollieren: Deiche, Wege, Einfriedungen u. ä., von der Gemeinde zu leistende Arbeiten, für das Gemeinwesen eingesetzte Tiere; auch als feuer- und gesundheitspolizeiliche Tätigkeit
III besichtigen
  • 1 zur Beurteilung von Wunden und Verletzungen
  • 2 von Waffen: zur Sicherstellung gleicher Chancen beim Zweikampf
  • 3 zur Klärung von Ansprüchen
IV in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten: blicken, feststellen, sich umschauen, auch abstrakter: Beachtung schenken
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