Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schauessen

Schauessen

, n.

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Essen, das zum Beschauen und zur Zierde aufgetragen wird; häufig als Luxus verboten
  • sol alles betteln vor und uͤber den tischen ... mit umbtragen des schau-essens ... verbotten seyn, dann diese unordnunge offtmahls hochzeit-geste zuruͤcke gehalten, daß sie nicht erschienen sindt
    1580 CCMarch. V 1 Sp. 65
  • so auch ... jemandt ein schaueessen zu geben hat, das soll in den vier gerichten mit begriffen sein
    1590 Danzig/Sehling,EvKO. IV 194
  • wir wollen auch allen bißherigen uberfluß an tractamenten, schau- und einschieb-essen gaͤntzlichen abgeschaffet wissen
    1661 LeipzStO. 456
unter Ausschluss der Schreibform(en):