Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaufelgeld
Artikel davor:
1Schauer
2Schauer
Schauerlohn
Schauermeister
Schauertag
Schauessen
Schaufall
Schaufel
Schaufelbürger
Schäufelei
Schaufelgeld
, n.
I
Geldreichung an die Bierbrauer
- soll der brauermeister bey jedem brauen weder vor sich noch seine knechte einiges schuͤrtzen- und schauffelgeld fordern, doch ist ihm verstattet, von einen neuen brauherrn ... vor das schauffelgeld zwoͤlff groschen zu nehmen1698 CCMagdeb. Cont. 15
II
Geldreichung an die Totengräber
- kuhlengraͤber- ... gebuͤhren ... sogenantes schaufelgeld und sonstige forderungen passiren nicht1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 352Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)