Schaufelgeld, n.
Schaufelgeld, n.
I
Geldreichung an die Bierbrauer
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soll der brauermeister bey jedem brauen weder vor sich noch seine knechte einiges schuͤrtzen- und schauffelgeld fordern, doch ist ihm verstattet, von einen neuen brauherrn ... vor das schauffelgeld zwoͤlff groschen zu nehmen1698 CCMagdeb. Cont. 15
II
Geldreichung an die Totengräber
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kuhlengraͤber- ... gebuͤhren ... sogenantes schaufelgeld und sonstige forderungen passiren nicht1783 Siggelkow,HdbMecklKR.² 352 Faksimile