Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schauherr
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Schaufelrecht
Schaufelschlag
Schaufelstich
Schaufler
schaufrei
Schaugeld
Schaugroschen
(Schauhalter)
Schauhaus
Schauhäuslein
Schauherr
, m.
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obrigkeitliche Person, die mit Qualitäts- und Sicherheitskontrollen betraut ist
- solle die schauherrn vorordent werden, die kupfer in der wagen zu besichtigen, und, wo imant mit unreynen kupfer ... befunden, der sal ... gestrafft werden1507 MansfeldBergbUB. 578
- hat ... vnser castner ... mit ... H.v.R. vnnd B.S. als schawherrn vnnd andern heimreittern ... ein entlichen vortrag vnnd ordenung vmmb besichtigung vnnd schawunge desselben ... teichs aufgericht1539 CDBrandenb. I 16 S. 192
- der schauherr ... in einigen gegenden ein ratsherr oder eine vornehme obrigkeitliche person, welche zur beschauung gewisser waaren und dinge verordnet ist. geringere verpflichtete personen dieser art werden nur schauer, beschauer ... genannt1798 Adelung2 III 1386Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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