Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaukorn

Schaukorn

, n.

für die amtliche Kontrolle genommene Getreideprobe
  • die kornmesser ... sollen vß jedem sack oben harauß ein schüßlen voll schauwkorn nemen, dasselbig nebent sich stellen, das vberig in puckten schütten vnd darauß messen, auch eigentlich besichtigen, damit das alles in gleichheit erfunden
    um 1560 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 300