Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaukorn
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Schaufler
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Schaugeld
Schaugroschen
(Schauhalter)
Schauhaus
Schauhäuslein
Schauherr
Schaukäse
(Schaukauf)
Schaukorn
, n.
für die amtliche Kontrolle genommene Getreideprobe
vgl.
Kornschau (I)
- die kornmesser ... sollen vß jedem sack oben harauß ein schüßlen voll schauwkorn nemen, dasselbig nebent sich stellen, das vberig in puckten schütten vnd darauß messen, auch eigentlich besichtigen, damit das alles in gleichheit erfundenum 1560 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 300Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"