Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaumeisterobmann

Schaumeisterobmann

, m.

Vorsteher der Mühlbeschauer 
  • es soll auch ein jeder miller ... sobald er ein knecht oder gesind anstelt, so diese ordnung noch nit geschworen ... zu dem verordneten schaumeisterobman pringen und darstellen, diese ordnung zu schweren
    1563 SchlettstStR. 796