Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaumeisterobmann
Artikel davor:
(Schauhalter)
Schauhaus
Schauhäuslein
Schauherr
Schaukäse
(Schaukauf)
Schaukorn
Schauleute
Schaumal
Schaumeister
Schaumeisterobmann
, m.
Vorsteher der Mühlbeschauer
vgl.
Obmann (III)
- es soll auch ein jeder miller ... sobald er ein knecht oder gesind anstelt, so diese ordnung noch nit geschworen ... zu dem verordneten schaumeisterobman pringen und darstellen, diese ordnung zu schweren1563 SchlettstStR. 796Faksimile (ca. 74 KB)