Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaumuster

Schaumuster

, n.

bei der 1Schau (II) zugrundegelegtes Muster (I) 
  • wie dann die schaumuster auch ausweisen, so durch die gewandtschneider beneben eines handwerks insigel besiegelt worden
    1592 QÄWGMD. IV 42
  • es sollen auch die schau vndt zeichenmaister fleissige aufsehung thuen, darmit di leinwadt in rechter gutter lenge vndt braite, wie ... das schaumuster vndt das mass an den schaubefell ausweiset, gmacht werden, darumb ihnen das di gewandtschneider di schaupfennige ... bezahlen sollen
    1601 QÄWGMD. IV 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):