Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaustufe

Schaustufe

, f.

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auch Dim.
"ein durch Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnetes Stück Mineral" Veith,Bergwb. 478
  • sol nimands khein erczs von dissem unnserm berckwerck tragenn ... usgenomen ein zimlich schaustuflein, doch dass ... der berckvogt solich schawestufflein zuvor, wess es wert, schecze
    1536 WeilmünsterBO. 500
  • wir wollen hiermit dem ... bergmeister einige schau-stuffen oder ertz von den zechen zu nehmen ernstlich verbothen haben
    1698 Span,Bergsp. 273
  • [der bergleute] pflichten sind: keine versamlung und auflauf anzustellen, keine schaustufen mitzunemen
    1757 Estor,RGel. I 226
  • von den schaustufen [wird] der zehende nach der taxe erleget
    1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 92
unter Ausschluss der Schreibform(en):