Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schaustufe
Artikel davor:
Schäumerei
Schaumgeld
Schaummünze
Schaumuster
Schauordnung
Schaupfennig
Schauschilling
Schauschuhgeld
Schauspiel
(Schaustraße)
Schaustufe
, f.
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auch Dim.
"ein durch Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnetes Stück Mineral" Veith,Bergwb. 478
"ein durch Schönheit oder Seltenheit ausgezeichnetes Stück Mineral" Veith,Bergwb. 478
- sol nimands khein erczs von dissem unnserm berckwerck tragenn ... usgenomen ein zimlich schaustuflein, doch dass ... der berckvogt solich schawestufflein zuvor, wess es wert, schecze1536 WeilmünsterBO. 500
- wir wollen hiermit dem ... bergmeister einige schau-stuffen oder ertz von den zechen zu nehmen ernstlich verbothen haben1698 Span,Bergsp. 273Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [der bergleute] pflichten sind: keine versamlung und auflauf anzustellen, keine schaustufen mitzunemen1757 Estor,RGel. I 226Faksimile (ca. 146 KB)
- von den schaustufen [wird] der zehende nach der taxe erleget1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 92Faksimile (ca. 103 KB)