Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schautafel

Schautafel

, f.

Platte mit (für die Leinwandherstellung) verbindlichen Maßen und Mustern
  • es sollen auch die schau- und zeichenmeister fleissige aufsehung tun, damit die leinwat in rechter gute, leng und breiten, wie ... die schaumuster und das mass an der schautafel ausweisst, gemacht werden
    1592 QÄWGMD. IV 43