Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schauzeichen

Schauzeichen

, n.

amtliches Kontrollzeichen; auch: Instrument (Stempel), mit dem das Zeichen angebracht wird
  • solle ... der gewandtschneider wahr ... geschauet vndt mit dem gewöhnlichen stempel vndt schauzeichen besiglet werdenn
    1601 QÄWGMD. IV 51
  • sollen alle frembde weisse barchart, so hiehero gebracht werden ... so von den stätten und orten, da sie gemacht worden, kein schauzeichen haben, zur schauw alhie gelüfert werden bey straf 10 sl. d.
    1616 Schmoller,StraßbTucherZft. 241
  • das schau-zeichen ..., womit die untuͤchtig befundene leder marquiret werden, soll in einem ... scharfen stempel mit einem x. bestehen
    1751 NCCPruss. I 921
  • ist noͤthig ... bey der schau ... auf dem anzuhaͤngenden schauzeichen, nebst der benennung der waare, auch die klasse, zu welcher sie gehoͤrig, und aus welcher die guͤte derselben sofort beurtheilet werden mag ... deutlich auszudruͤcken
    1794 Schwarz,LausWB. IV 244