Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelsack
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Scheffelmarkt
Scheffelmaß
(Scheffelpfennig)
(Scheffelrüger)
Scheffelsaat
Scheffelsaatheuer
Scheffelsack
, m.
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I
ein amtlich geprüfter Sack mit dem Fassungsvermögen eines Scheffels (III 1)
vgl.
Metzensack
- [es soll] von einem halben scheffelsacke aber zu rocken und weitzen denen ahmern vier pfenning ... entrichtet werden1668 BrschwUB. I 652Faksimile - digitalisiert im Rahmen von LeoPARD - TU Braunschweig Publications And Research Data
II
ein Hohlmaß
vgl.
Maltersack
- damit ... die baͤcker nicht mehr zur muͤhle bringen, als sie veracciset, sollen sie an den orten, wo keine muͤhlen-wagen sind, geeichte 4 scheffel-saͤcke haben1736 CCMarch. IV 3 Sp. 465Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin