Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelsack

Scheffelsack

, m.

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I ein amtlich geprüfter Sack mit dem Fassungsvermögen eines Scheffels (III 1) 
vgl. Metzensack
  • [es soll] von einem halben scheffelsacke aber zu rocken und weitzen denen ahmern vier pfenning ... entrichtet werden
    1668 BrschwUB. I 652
II ein Hohlmaß
vgl. Maltersack
  • damit ... die baͤcker nicht mehr zur muͤhle bringen, als sie veracciset, sollen sie an den orten, wo keine muͤhlen-wagen sind, geeichte 4 scheffel-saͤcke haben
    1736 CCMarch. IV 3 Sp. 465
unter Ausschluss der Schreibform(en):