Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelsteuer

Scheffelsteuer

, f.

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eine Verbrauchssteuer auf Getreide
  • wuͤrde auch jemands ... mehl oder gebacken brot, zu abbruch dieser scheffelsteuer, einkauffen, sol derselbige ... sich bey dem zeisemeister anzugeben, vnd die scheffelsteuer dauon zuerlegen, schuldig sein
    1572 CCMarch. IV 4 Sp. 31
  • zutrag- und außbringung der scheffel- und mahlziesen ... an denen oertern, da bißhieher die scheffelstewr ... gegeben werden muͤssen
    1618 CCMarch. IV 4 Sp. 56
  • die vorgeschlagene scheffelsteuer wirt sich ... schwerlich practisiren laßen
    1631 Bergen/Bohlen,Bohlen II 231
  • [Übschr.:] bier- und mahl-ziese, oder scheffel-steuer 
    um 1740 CCMarch. IV 4 Sp. 2
  • die der stadt ... zustehende trank- und scheffelsteuer 
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 105
unter Ausschluss der Schreibform(en):