Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelzahl
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Scheffelschatz
Scheffelsteuer
Scheffelstock
(Scheffelteile)
(Scheffelträger)
scheffelweise
Scheffelzahl
, f.
I
Anzahl der Scheffel (III 1)
- ok enscall nemant roggen kopen vort to vorbackende unde dat brod den luden wedder to vorkopende na schepeltale1434 LünebZftU. 1Faksimile (ca. 22 KB)
- wann der backmeister backen will, soll er das mehel nach scheffelzall sichten und verbacken und eine gewiße anzall brodts vor das hoffgesinde stetz backen1560 Mecklenburg/Kern,HofO. I 199
- wegen des maltzes hat es bey jedes orts brau-ordnung, wegen der zu verbrauenden scheffel-zahl sein bewenden, und muß auf einmahl nicht mehr, nicht weniger veracciset werden, als wuͤrcklich auf einmahl verbrauet wird1736 CCMarch. IV 3 Sp. 466Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- bei dem verkaufe des salzes soll eine völlige gleichheit nach der scheffelzahl beobachtet werden1778 LippstadtHeimatb. 50