Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelzins

Scheffelzins

, m.

eine Getreideabgabe
  • sollen vorher [kirchenrechnung] alle zinsen und pechte richtig und treulich eingebracht werden, also das, welche kornzinsen zu geben schuldig, ... ihre kornpechte oder scheffelzins und nicht geld dafür darlegen
    1581 Grubenhagen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1061
  • [der Bischof bekennt, dass die Einwohner] uͤber den gesetzten scheffel-zinß von ihrem rottlande oder zuschlaͤgen mit ferner auflage nicht beschweret werden sollen
    1611 Wigand,Minden II 293
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