Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheffelzumessung

Scheffelzumessung

, f.

Zuteilung einer bestimmten Anzahl Scheffel (III 1); hier für das Brauen
  • daß ... sowohl die maͤsser zu einer gewissen scheffel-zumessung an gerste vom boden ..., daß sie mehr nicht, als 42. scheffel ... schuͤtten, begiessen, maͤltzen und brauen wollen
    1661 CAug. I 260