Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): scheiblicht

scheiblicht

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
rund, scheibenförmig
  • dasselbe gelt sol scheibleicht weißgelt sein, und sol ieglich herre ein sichtig kuͤntlich czeichen an einer seit dorauf slahen lassen
    1395 RTA. II 299